Handelsregister · VR 411255
Chronologischer Auszug
Förderverein des TUS Efringen-Kirchen 1996 e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein des TUS Efringen-Kirchen 1996 e.V. b) Efringen-Kirchen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden. Sie vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass dür laufende Ausgaben im Betrag von über 1.500,00 DM die vorherige Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist. b) 1.Vorsitzender: Stöckert, Horst, Efringen-Kirchen, *XX.XX.XXXX 2.Vorsitzender: Krebs, Walter, Efringen-Kirchen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 28.06.1996 | a) 02.07.2014 Killer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 07.10.1996 Satzung: AS 7 ff |
| 2 | b) Nicht mehr 1.Vorsitzender: Stöckert, Horst, Efringen-Kirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Erster Vorsitzender: Wechlin, Joachim, Efringen-Kirchen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Spendenbescheinigungen an Vorstandsmitglieder) beschlossen. | a) 09.04.2015 Mueller b) Satzung S. 103 | |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.05.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Kassenwesen), 11 (Wahlausschuss), 14 (Vorstand) und 15 (Aufgaben der Vorstandsmitglieder) beschlossen. | a) 03.08.2015 Mueller b) Satzung S. 139 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.