Handelsregister · VR 50525 früher Amtsgericht Warburg

Chronologischer Auszug

Förderverein des SV Westfalia 03 Scherfede-Rimbeck · Amtsgericht Paderborn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein des SV Westfalia 03 Scherfede-Rimbeck

b)
Warburg
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer
und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert über 3.000,00 DM die Zustimmung des
Verwaltungsrats erforderlich ist.

b)
Vorstand:
Brand, Herbert, Kaufmann, Warburg
Vorstand:
Hillebrand, Heinz, Kaufmann, Warburg
Vorstand:
Eilbrecht, Josef, Lehrer, Höxter
Vorstand:
Schröder, Karl, Steuerfachgehilfe, Warburg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 09.05.1994
a)
13.07.2009
Lutze

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.09.1994
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 525
Amtsgericht Warburg getreten.
Freigegeben am 13.07.2009.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Brand, Herbert, Kaufmann, Warburg
Bestellt als
Vorstand:
Koch, Elmar, Warburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Hillebrand, Heinz, Kaufmann, Warburg
eingetreten und zwischenzeitlich wieder ausgeschieden:
Vorstand:
Geilhorn, Hans-Josef, Warburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Ehls, Willi, Warburg, *XX.XX.XXXX
a)
02.08.2018
Vollmer
3a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer
und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert über 3.000,00 EUR die Zustimmung des
Verwaltungsrats erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2019 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
insbesondere die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung in § 10 (Vorstand)
beschlossen.
a)
03.07.2019
Vollmer

b)
Satzung Blatt 48 ff. des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.