Handelsregister · VR 50525 früher Amtsgericht Warburg
Chronologischer Auszug
Förderverein des SV Westfalia 03 Scherfede-Rimbeck · Amtsgericht Paderborn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein des SV Westfalia 03 Scherfede-Rimbeck b) Warburg | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 DM die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich ist. b) Vorstand: Brand, Herbert, Kaufmann, Warburg Vorstand: Hillebrand, Heinz, Kaufmann, Warburg Vorstand: Eilbrecht, Josef, Lehrer, Höxter Vorstand: Schröder, Karl, Steuerfachgehilfe, Warburg | a) eingetragener Verein Satzung vom 09.05.1994 | a) 13.07.2009 Lutze b) Tag der ersten Eintragung: 12.09.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 525 Amtsgericht Warburg getreten. Freigegeben am 13.07.2009. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Brand, Herbert, Kaufmann, Warburg Bestellt als Vorstand: Koch, Elmar, Warburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Hillebrand, Heinz, Kaufmann, Warburg eingetreten und zwischenzeitlich wieder ausgeschieden: Vorstand: Geilhorn, Hans-Josef, Warburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Ehls, Willi, Warburg, *XX.XX.XXXX | a) 02.08.2018 Vollmer | ||
| 3 | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2019 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr insbesondere die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung in § 10 (Vorstand) beschlossen. | a) 03.07.2019 Vollmer b) Satzung Blatt 48 ff. des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.