Handelsregister · VR 230844

Chronologischer Auszug

Förderverein des Musikverein Weiher 1900 e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein des Musikverein Weiher 1900 e.V.

b)
Ubstadt-Weiher
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende, der Vereinskassier und der
Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des
Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,--
DM die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich
ist.

b)
1. Vorsitzender:
Lang, Paul, Beamter, Ubstadt-Weiher
Vereinskassier:
Bader, Karl, Bankkaufmann, Ubstadt-Weiher
Schriftführer:
Stevens, Heinz, Bekleidungstechniker, Ubstadt-Weiher
2. Vorsitzender:
Becker, Lothar, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 21.04.1994.
a)
09.07.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.06.1994
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Lang, Paul, Beamter, Ubstadt-Weiher
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Senger, Manfred, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Stevens, Heinz, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Barth, Thomas, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX
a)
18.11.2014
Buba

b)
Satzung VB Bruchsal AS. 11-19
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende, der Vereinskassier und der
Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des
Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,--
EUR die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich
ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vorstand), § 13 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates) und § 18 (Auflösung des Vereins)
beschlossen.
a)
04.01.2016
Buba

b)
Satzung:
Sonderband I
Blatt 17-21
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 17
(Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
25.01.2017
Essert

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 27-31

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.