Handelsregister · VR 230844
Chronologischer Auszug
Förderverein des Musikverein Weiher 1900 e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein des Musikverein Weiher 1900 e.V. b) Ubstadt-Weiher | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Vereinskassier und der Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,-- DM die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist. b) 1. Vorsitzender: Lang, Paul, Beamter, Ubstadt-Weiher Vereinskassier: Bader, Karl, Bankkaufmann, Ubstadt-Weiher Schriftführer: Stevens, Heinz, Bekleidungstechniker, Ubstadt-Weiher 2. Vorsitzender: Becker, Lothar, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 21.04.1994. | a) 09.07.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 20.06.1994 |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Lang, Paul, Beamter, Ubstadt-Weiher Bestellt als 1. Vorsitzender: Senger, Manfred, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Stevens, Heinz, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Barth, Thomas, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX | a) 18.11.2014 Buba b) Satzung VB Bruchsal AS. 11-19 | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Vereinskassier und der Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,-- EUR die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand), § 13 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates) und § 18 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 04.01.2016 Buba b) Satzung: Sonderband I Blatt 17-21 | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 25.01.2017 Essert b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 27-31 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.