Handelsregister · VR 310617

Registerinformationen

Förderverein des Martin-Luther-Gymnasiums zu Eisenach e. V. · Amtsgericht Eisenach

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein des Martin-Luther-Gymnasiums zu Eisenach e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Eisenach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 310617
Gericht
Amtsgericht Eisenach
Letzte Eintragung
11.12.2024
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Mandy Dutschmann

Eisenach

Vorstand

Denis Kleinoth

Eisenach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 20.11.1996 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 13.06.2006.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2013 hat die Änderung des § 11 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 11.10.21 in § 2 (3) (Zweck) und § 8 (Vorstand) geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.5.2018 hat die Änderung des § 7 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 11.10.21 in § 2 (3), Zweck, und § 8 (1), Vorstand, geändert.
  • Die Satzung wurde geändert in den Mitgliederversammlungen vom 18.12.23 und 23.9.24.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.10.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Bl. 89 - 92 SB;
  • Satzung Bl. 125 - 128 SB; Beschluss Bl. 124 SB;
  • Die allgemeine Vertretungsregelung war bisher beim Ausdrucken des aktuellen Registerbestands aufgrund eines Fehlers in der EDV nicht sichtbar und daher berichtigend zu erfassen (§ 12 VRV).
  • Satzung Bl. 137 - 138 SB; Protokoll Bl. 133 - 134 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.