Handelsregister · VR 80109 früher Amtsgericht Warstein
Chronologischer Auszug
Förderverein des Kinderhauses Wendt, Träger der Jugendhilfe e. V. · Amtsgericht Arnsberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein des Kinderhauses Wendt, Träger der Jugendhilfe e. V. b) Warstein | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorsitzender: Wendt, Franz Josef, Warstein stellvertretende Vorsitzende: Wendt, Eva-Maria, Warstein | a) eingetragener Verein Satzung vom 31.05.1983 zuletzt geändert am 15.11.1983 | a) 25.09.2009 Gerstmeier b) Tag der ersten Eintragung: 05.09.1983 Tag der letzten Eintragung: 21.12.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 109 Amtsgericht Warstein getreten. Freigegeben am 25.09.2009. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Satzungsergänzung) beschlossen. | a) 19.02.2015 König | ||
| 3 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Wendt, Eva-Maria, Warstein, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Kirsch, Bernd, Ennigerloh, *XX.XX.XXXX | a) 22.09.2017 Arens | ||
| 4 | a) Der Vorstandsvorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. b) Nach Änderung der Funktionsbezeichnung und Ergänzung des Geburtsdatums nunmehr Vorstandsvorsitzender: Wendt, Franz Josef, Warstein, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Kirsch, Bernd, Ennigerloh, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand) und mit die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung sowie der Zusammensetzung des Vorstandes beschlossen. Der stellvertretende Vorsitzende gehört nicht mehr zum Vorstand gemäß § 26 BGB. | a) 08.08.2023 Schmidt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.