Handelsregister · VR 41744

Chronologischer Auszug

Förderverein des Kindergartens St. Joseph-Styrum · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein des Kindergartens St. Joseph-Styrum

b)
Oberhausen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden,
die den Verein gemeinsam vertreten.

b)
Vorsitzender:
Schmitz, Holger, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Stellvertretende Vorsitzende:
Heyer, Martina, Bochum, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 23.08. / 20.11.2007, zuletzt geändert am 03.04.2008.
a)
05.11.2009
Lobe

b)
Tag der ersten Eintragung in
Oberhausen: 16.01.2008
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1744 des
Amtsgerichts Oberhausen
getreten.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schmitz, Holger, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorsitzender:
Graw, Vinzent, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
22.11.2018
Höttgen-Rüter
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Graw, Vinzent, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Heyer, Martina, Bochum, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorsitzender:
Jestrimsky, Daniel, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Müller, Timon, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Einladung per Aushang), § 8 (Anpassung an Wirtschaftsjahr, Einladung, virtuelle
Versammlung) beschlossen.
a)
13.11.2024
Höttgen-Rüter

b)
Satzung Blatt 55 - 60 des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.