Handelsregister · VR 5059
Chronologischer Auszug
Förderverein des Instituts für Arbeitswissenschaft der RWTH Aachen e. V. · Amtsgericht Aachen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Verein der Freunde und Ehemaligen des Instituts für Arbeitswissenschaft der RWTH Aachen University e.V. b) Aachen | a) Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Diese sind alleinvertretungsberechtigt bei Rechtsgeschäften für Ausgaben bis 1.000,00 EUR. Rechtsgeschäfte für Ausgaben über 1.000,00 EUR benötigen die Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern und ab 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Erster Vorsitzender: Dr. Foltz, Christian, Aachen, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Luczak, Holger, Aachen, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Wolf, Martin, Köln, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Brandl, Christopher, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 02.12.2011 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.05.2012 in § 7 (Die Mitgliederversammlung) geändert. | a) 06.06.2012 Gräfen b) Beschluss Bl. 5 - 7 d.A. u. Bl. 19 - 20 d.A. Satzung Bl. 21 - 24 d.A. |
| 2 | a) Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Der Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 05.09.2012 Paulus b) Beschluss und Satzung Bl.30 - 35 d.A. | |
| 3 | a) Förderverein des Instituts für Arbeitswissenschaft der RWTH Aachen e. V. | a) Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. b) Nach Neuwahl: 2. Vorsitzende: Prof. Dr. Nitsch, Verena, Aachen, *XX.XX.XXXX Kassierer: Prof. Dr. Rasche, Peter, Aachen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Luczak, Holger, Aachen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schatzmeister: Dr. Wolf, Martin, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Brandl, Christopher, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr und Zweck), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Der Vorstand), § 7 (Die Mitgliederversammlung) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins sowie der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 12.03.2024 Schlüter b) Beschluss Blatt 46-48R der Akte Satzung Blatt 55-56 der Akte |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.