Handelsregister · VR 230472

Chronologischer Auszug

Förderverein des Handballsports des TSV Weilheim an der Teck e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 13.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein des Handballsports des TSV Weilheim an der Teck
e.V.

b)
Weilheim an der Teck
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Lehmann, Harald, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Holl, Marcel, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 07.06.2001 mit Änderung vom 15.10.2012.
a)
10.06.2014
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.06.2014.
Tag der ersten Eintragung:
30.04.2002
Satzung:
Sonderband
Blatt 31
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Stelzer, Oliver, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Holl, Marcel, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX
a)
09.02.2017
Krzykowski
3b)
Nun bestellt als
1. Vorsitzender:
Stelzer, Oliver, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Albert, Simone, Neidlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Lehmann, Harald, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX
a)
11.07.2019
Drexler
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2021 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name
und Sitz), 2 (Zweck), 4 (Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand), 10
(Auflösung des Vereins) und 11 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
a)
21.12.2021
Drexler

b)
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 42; Wortlaut der Satzung:
Sonderband Blatt 44

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.