Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden; beide sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist nur im Rahmen der vorhandenen Geldmittel befugt, Ausgaben zu tätigen. Über eine Mittelverwendung bis 500,-- EUR im Einzelfall entscheidet der 1. Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren, vom Vorstand bestimmten Vorstandsmitglied. Zu einer Mittelverwendung, die im Einzelfall 500,-- EUR übersteigt, ist ein Beschluss mit 2/3 Mehrheit des Vorstandes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Elke Ray
Laupheim-Baustetten
Vorstand
Thomas Maucher
Ochsenhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.06.1987 zuletzt geändert am 16.02.2005
Die Mitgliederversammlung vom 12.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 15.12.1987
Satzung: Blatt 69/71
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.