Handelsregister · VR 1929

Chronologischer Auszug

Förderverein des Fußballs in der SG Niederwalgern/Wenkbach · Amtsgericht Marburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein des Fußballs in der SG Niederwalgern/Wenkbach

b)
Weimar-Niederwalgern
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 1.
Kassierer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Bei Stimmengleichheit in Vorstandsbeschlüssen gibt die
Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

b)
1. Kassierer:
Heuser, Harald, Beamter, Weimar
1. Vorsitzender:
Heuser, Kurt-Heinrich, Weimar, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Keller, Dieter, Weimar, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 12.06.1998
a)
27.08.2002
Siebrecht

b)
Tag der ersten Eintragung:
07.08.1998
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 7 - 12
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Keller, Dieter, Weimar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Herrmann, Wilhelm, Weimar-Niederwalgern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Kassierer:
Heuser, Harald, Beamter, Weimar
Bestellt als
Kassierer:
Grunewald, Jürgen, Weimar, *XX.XX.XXXX
a)
06.02.2009
Grün

b)
Anmeldung Blatt 19ff
Sonderband
3b)
Nicht mehr
Kassierer:
Grunewald, Jürgen, Weimar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Herrmann, Wilhelm, Weimar-Niederwalgern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Schneider, Heinrich, Weimar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassierer:
Schneider, Herbert, Weimar, *XX.XX.XXXX
a)
16.01.2020
Brühl

b)
Fall 4

Anmeldung Blatt 23 ff
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.