Handelsregister · VR 221253

Chronologischer Auszug

Förderverein des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums e. V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums e. V.

b)
Filderstadt
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten.
Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für den
Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 500,00 EUR belasten, braucht die/der 1. bzw.
2. Vorsitzende einen Beschluss des Gesamtvorstands.

b)
1. Vorsitzender:
Ehrlenbach, Jürgen Josef, Filderstadt, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Willmann, Christopher, Filderstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 24.11.2003 zuletzt geändert am 28.10.2012
a)
25.06.2014
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
25.06.2014.
Tag der ersten Eintragung:
18.10.2004
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 22
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Hauser, Sabine, geb. Dreher, Filderstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Flumm, Nicole, Filderstadt, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Ehrlenbach, Jürgen Josef, Filderstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Willmann, Christopher, Filderstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziele und
Aufgaben des Gerichts) und § 9 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
07.01.2019
Michaelis

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 25
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziele und
Aufgaben des Vereins) beschlossen.
a)
13.02.2020
Kramer

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 29
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von
der/dem 1. und 2. Vorsitzenden vertreten. Sie sind
jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für den Abschluss
von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als
500,00 EUR belasten, braucht die/der 1. bzw. 2.
Vorsitzende einen Beschluss des Gesamtvorstands.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Dr. Exl, Florian Heinrich, Filderstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Hauser, Sabine, geb. Dreher, Filderstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2022 mit Nachtrag vom 05.04.2023 hat die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
17.04.2023
Hartl

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 41

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.