Der 1. Vorstand und der 2. Vorstand sind einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind nur mit einem weiteren Mitglied des Vorstands zur Vertretung berechtigt. Bei Investitionen bis 150,- EUR ist die Zustimmung der Vorstandschaft notwendig. Investitionen über 150,- EUR sind nur möglich mit einstimmigen Beschluss des Vorstandes oder durch die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Franziska Kress
Herrieden
Vorstand
Raimund Krumm
Thalmässing
Vorstand
Florian Möcke
Fürth
Vorstand
Nina Blersch
Röttenbach
Vorstand
Alina Schlötzer
Aichach
Vorstand
Jochen Thar
Nürnberg
Vorstand
Reinhard Schön
Fürth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 09.07.2024 mit den Nachträgen vom 04.02.2025 und vom 07.05.2025.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorstand, dem 2. Vorstand, dem/der 1. Kassier/in, dem/der 2. Kassier/in, dem/der Schriftführer/in, dem/der 1. Besitzer/in und dem/der 2. Beisitzer/in.