Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie sind je allein vertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 10.000,00 DM verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Albin Grupp
Donzdorf
Vorstand
Wolfgang Schwarz
Donzdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.03.1995
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 29.06.1995
Satzung: Blatt 7/12
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.