Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden. Der 1. oder 2. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Beide haben Alleinvertretungsbefugnis. Bei Geschäften und Vertragsabschlüssen über 1.000,00 EUR ist die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mathias Hanser
Kappelrodeck
Vorstand
Daniel Graf
Achern
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.02.2000 in Neufassung vom 13.11.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 01.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), des bisherigen § 15 (Inkrafttreten) sowie das Einfügen eines neuen § 15 (Datenschutz) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 06.09.2000
Satzung: Sonderband 1 Bl. 13-23
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.