Handelsregister · VR 20448

Chronologischer Auszug

Förderverein der Till-Eulenspiegel-Grundschule e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Till-Eulenspiegel-Grundschule e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Günther, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

2.
Hammerschmidt, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

3.
Heese, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:
4.
Marth, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 15.11.2000
mit Änderung vom: 28.06.2001
a)
09.08.2006
Oertel
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl. 5-7
Beschluss Bl. 22
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Hammerschmidt, Andreas

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
4. Marth, Andreas

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Heese, Michael

Vorstandsmitglied:
5.
Grieger, Garnet, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:
6.
Müller, Timo, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2016 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Vorstandsitzung vom 30.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § § 2 (Zweck des Vereins)
und § 4 (Mitgliedschaft), § 9 (Satzungsänderungen) und § 10 (Auflösung) beschlossen.
a)
29.12.2016
Kalinowski
b)
Satzung Bl.53-57
Beschluss Bl.51

Beschluss
Bl.72,72R
(73-77)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.