Handelsregister · VR 5326

Chronologischer Auszug

Förderverein der Therese-Münsterteicher-Gesamtschule Ahlen e. V. · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Freunde und Förderer der Städt.Sekundarschule
Ahlen e.V.

b)
Ahlen
a)
Der/Die Vorsitzende und der/die Schulleiter/in der Städt.
Sekundarschule bilden den Vorstand; sie vertreten
gemeinsam.

b)
Vorsitzende:
Elmas, Medine, Ahlen, *XX.XX.XXXX
Schulleiter der Städt. Sekundarschule:
Vornholt, Ulrich, Lippstadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 24.09.2012.
Die Mitgliederversammlung hat am 11.06.2013 diverse Änderungen unter Neufassung der
Satzung beschlossen.
a)
10.09.2013
Künne

b)
ursprüngliche Satzung Blatt 11 -
15 d. A.
Änderungsbeschluss Bl. 21-28 d.
A.
Satzung in geänderter Fassung
Bl. 29-33 d. A.
2a)
Förderverein der Therese-Münsterteicher-Gesamtschule Ahlen
e. V.
b)
Nicht mehr
Vorsitzende:
Elmas, Medine, Ahlen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schulleiter der Städt. Sekundarschule:
Vornholt, Ulrich, Lippstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzende:
Sievering, Tanja Alexandra, Ahlen, *XX.XX.XXXX
Schulleiterin der Städt. Sekundarschule:
Beier, Elisabeth, Ahlen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Änderung des Namens des Vereins sowie die Folgeänderungen hinsichtlich des
Vereinsnamens in §§ 2, 3, 8 d, 11, 16 und 18 und der Überschrift sowie des Schlusssatzes
der Satzung und die Änderung der Satzung in § 13 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
24.02.2022
Janke

b)
Beschluss Bl. 42 - 44 d.A.
Satzung Bl. 55 - 58 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.