Handelsregister · VR 5326
Chronologischer Auszug
Förderverein der Therese-Münsterteicher-Gesamtschule Ahlen e. V. · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein der Freunde und Förderer der Städt.Sekundarschule Ahlen e.V. b) Ahlen | a) Der/Die Vorsitzende und der/die Schulleiter/in der Städt. Sekundarschule bilden den Vorstand; sie vertreten gemeinsam. b) Vorsitzende: Elmas, Medine, Ahlen, *XX.XX.XXXX Schulleiter der Städt. Sekundarschule: Vornholt, Ulrich, Lippstadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 24.09.2012. Die Mitgliederversammlung hat am 11.06.2013 diverse Änderungen unter Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 10.09.2013 Künne b) ursprüngliche Satzung Blatt 11 - 15 d. A. Änderungsbeschluss Bl. 21-28 d. A. Satzung in geänderter Fassung Bl. 29-33 d. A. |
| 2 | a) Förderverein der Therese-Münsterteicher-Gesamtschule Ahlen e. V. | b) Nicht mehr Vorsitzende: Elmas, Medine, Ahlen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schulleiter der Städt. Sekundarschule: Vornholt, Ulrich, Lippstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorsitzende: Sievering, Tanja Alexandra, Ahlen, *XX.XX.XXXX Schulleiterin der Städt. Sekundarschule: Beier, Elisabeth, Ahlen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins sowie die Folgeänderungen hinsichtlich des Vereinsnamens in §§ 2, 3, 8 d, 11, 16 und 18 und der Überschrift sowie des Schlusssatzes der Satzung und die Änderung der Satzung in § 13 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 24.02.2022 Janke b) Beschluss Bl. 42 - 44 d.A. Satzung Bl. 55 - 58 d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.