Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mehrheit der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder schriftlich erteilt ist.
Die Satzung ist errichtet am 24.06.2016 mit Nachtrag vom 31.08.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) und 8 (Vorstand) sowie die Einfügung von § 12 (Sonstiges) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.