Handelsregister · VR 427

Chronologischer Auszug

Förderverein der Staatlichen Förderschule Sprache e.V. · Amtsgericht Saarbrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Staatlichen Schule für Sprachbehinderte e.V.

b)
Sulzbach
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Kirsch, Reinhard, Sulzbach
Vorstand:
König, Armin, Illingen
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 18.12.1989 zuletzt geändert am 17.12.2001
a)
24.01.2004
Twellmeyer

b)
Tag der ersten Eintragung:
07.03.1994
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Gewählt als
Vorstand:
Stengel, Michael Georg, Sulzbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
König, Armin, Illingen
a)
07.03.2005
Schmidt
3a)
Geändert, nunmehr:
Förderverein der Staatlichen Förderschule Sprache e.V.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Stengel, Michael Georg, Sulzbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Nuglisch, Birgit, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX
Unter Ergänzung des Geburtsdatums neu vorgetragen:
Vorstand:
Kirsch, Reinhard, Sulzbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name)
und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
a)
11.05.2010
Schmidt
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9
Abs. 2 (Vorstand), 10 Abs. 2 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
04.04.2013
Kirchhof
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Nuglisch, Birgit, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
König, Myriam, Illingen, *XX.XX.XXXX
a)
24.06.2020
Müller

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.