Handelsregister · VR 902
Chronologischer Auszug
Förderverein der Sammlung Herzoglicher Kunstbesitz Schloss Callenberg e.V. · Amtsgericht Coburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein der Sammlung Herzoglicher Kunstbesitz Schloss Callenberg e.V. b) Coburg | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Behn, Oliver, Hamburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Stv. Vorsitzender: Schenk Graf von Stauffenberg, Christoph, Heiligenstadt, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Eingetragener Verein Satzung vom 25.04.2001 | a) 30.03.2004 Burkhart b) Tag der ersten Eintragung: 16.05.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 9 SB; |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.08.2016 hat die Änderung des § 11 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. | a) 21.09.2016 Berger b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 22 ff. SB. | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorsitzender: Behn, Oliver, Hamburg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Stv. Vorsitzender: Schenk Graf von Stauffenberg, Christoph, Heiligenstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorsitzender: Feiler, Udo, Coburg, *XX.XX.XXXX Gewählt: stellvertr. Vorsitzender: Matthes, Frank, Rödental, *XX.XX.XXXX | a) 25.10.2019 Berger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.