Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, und der 2. Vorsitzende.
Satzung Blatt 88-90 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 11.05.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.11.2005.
Neufassung Satzung Blatt 173 ff der Akten
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7 Satzung Blatt 224 bis 226 der Akte
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Satzung
Satzung vom 15.01.1953
Die Mitgliederversammlung vom 18.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck), § 3 (Aufbringung der Mittel), § 4 (Verwendung der Mittel), § 6 (Austritt und Ausschluss), § 7 (Vereinsjahr und Beiträge), § 10 (Kassenprüfer) und § 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Austritt und Ausschluss), § 7 (Vereinsjahr und Beiträge), § 8 (Vorstand), § 10 (Kassenprüfer) und § 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.