Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Ausgaben, die den Betrag von 200.- EUR nicht übersteigen, können vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, darüber hinaus ist bis zur Grenze von 1.500.- EUR eine Zweidrittelmehrheit im Vorstand erforderlich. Beträge, die darüber hinaus gehen, müssen von der Mitgliederversammlung mit beschlossen werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Susanne Büchner
Wutha-Farnroda
Vorstand
Ernst Kranz
Wutha-Farnroda
Vorstand
Dagmar Schmidt
Wutha-Farnroda
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 22.10.2009.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.12.2009. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 12 - 15 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.