Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 16.05.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 1 Sonderband
Satzung Blatt 12 - 16 Sonderband
Satzungsänderung Blatt 21ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 25f. Sonderband
Anmeldung und Beschluß Blatt 30-32 Sonderband
Anmeldung Blatt 33 Sonderband
Die Beschlussfassung des Vorstands obliegt einem auf mindestens vier Mitglieder erweiterten Vorstand. Dieser ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit im Vorstand entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Die Mitgliederversammlung vom 4.11.2003 hat die Änderung der §§ 1 (Name) und 2 (Zweck-hier : Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks) der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 8 Ziff. 1(Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins, 3 (Gemeinnützigkeit), 6 (Mitgliederversammlung), sowie 12 (Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.