Handelsregister · VR 280461

Chronologischer Auszug

Förderverein der Narrenzunft Oberprechtal e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Narrenzunft Oberprechtal, eingetragener Verein

b)
Elzach
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

b)
erster Vorsitzender:
Burger, Andreas, Elzach, *XX.XX.XXXX
zweiter Vorsitzender:
Stadtler, Marcel, Elzach, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 28.10.2009
a)
08.10.2014
Hurst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
08.10.2014.
Tag der ersten Eintragung:
11.12.2009
Satzung AS. 1 ff.
2b)
Nicht mehr
zweiter Vorsitzender:
Stadtler, Marcel, Elzach, *XX.XX.XXXX

Geändert; nun
2. Vorsitzender:
Burger, Andreas, Elzach, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Vorsitzende:
Schneider, Diana, Elzach, *XX.XX.XXXX
a)
12.09.2016
Mueller
3a)
Name (Rechtsformzusatz) von Amts wegen berichtigt in:
Förderverein der Narrenzunft Oberprechtal e.V.
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Schneider, Diana, Elzach, *XX.XX.XXXX

Geändert; nun
1. Vorsitzender:
Burger, Andreas, Elzach, *XX.XX.XXXX

Bestellt und wieder ausgeschieden als
2. Vorsitzende:
Müller, Nicole, Elzach, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Rebholz, Pablo, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.01.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2
(Zweck), 3 (Gemeinnützigkeit), 11 (Aufwandsersatz), 12 (Vergütungen) und 13 (Auflösung)
beschlossen.
a)
05.10.2022
Mueller

b)
Satzung S. 59

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.