Handelsregister · VR 20332
Chronologischer Auszug
Förderverein der Mary-Poppins-Grundschule e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein der Mary-Poppins-Grundschule e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) erster Vorsitzender: 1. Schulz, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Warmuth, Britta, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 27.09.2000 mit Änderung vom: 28.10.2002 | a) 16.08.2006 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8-11 Beschluss Bl. 29/39ff |
| 2 | b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 2. Warmuth, Britta zweiter Vorsitzender: 3. Winkler, Vollkmar, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 8 (Vorstand), § 9 (Kassenprüfer), die Einfügung von § 12 (Geschlechterneutralität), wodurch sich die nachfolgende Nummerierung ändert, und die Änderung des § 13 (Schlussbestimmungen) beschlossen. | a) 07.07.2010 Müller b) Satzung Bl. 72-76 Beschluss Bl. 69/70 | |
| 3 | b) Nicht mehr erster Vorsitzender: 1. Schulz, Matthias Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 3. Winkler, Vollkmar erster Vorsitzender: 4. Bukatz, Derk, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 5. Dr. Höpfner, Karsten, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 27.08.2010 Müller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.