Handelsregister · VR 3886

Registerinformationen

Förderverein der Lilli-Jahn-Schule Immenhausen e.V. · Amtsgericht Kassel

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein der Lilli-Jahn-Schule Immenhausen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Immenhausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 3886
Gericht
Amtsgericht Kassel
Letzte Eintragung
03.01.2023
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Miriam Luttmann

Immenhausen

Vorstand

Alexander Meimbresse

Immenhausen

Vorstand

Thomas Hahn

Immenhausen

Vorstand

Sabine Hoche

Immenhausen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 18.09.2000 zuletzt geändert am 17.03.2004
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2005 hat die Änderung der Satzung in § 1.3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.10.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Rechtsform des Vereins), 2 (Nichtwirtschaftlicher Verein), 6 (Mitgliedsbeiträge), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand) und 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.08.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zwecke des Vereins), 3 (Mittelverwendung), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Mitgliedsbeiträge), 7 (Organe des Vereins), 9 (Vorstand), und 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen, §§ 10 (Vergütungen für die Vereinstätigkeit) und 11 (Datenschutz / Persönlichkeitsrechte / Informationen für die Mitglieder über die Datenverarbeitung) wurden neu eingefügt.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 30.11.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Beschluss Blatt 11 ff. Sonderband
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter die/der erste Vorsitzende oder die/der zweite Vorsitzende. Die Verfügung über Mittel von mehr als 10.000,00 EUR im Einzelfall ist nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung zulässig.
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.