Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500 EUR ist die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, Schriftführer und Kassenwart des jeweils amtierenden Schulelternbeirates der Kreisrealschule Bad Orb.
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 15.04.2013
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.