Handelsregister · VR 70908 früher Amtsgericht Soest

Registerinformationen

Förderverein der KiTa St. Stephanus Oestinghausen e.V. · Amtsgericht Arnsberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein der KiTa St. Stephanus Oestinghausen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Lippetal

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 70908 früher Amtsgericht Soest
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Letzte Eintragung
24.04.2025
Abrufstand
10.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Daniel Romberg

Lippetal

Geschäftsführende(r) Direktor(in)

Alessia Möller

Lippetal

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 26.03.1998 zuletzt geändert am 30.01.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2018 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis sowie der Zusammensetzung des Vorstands beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Zweck und Aufgabe), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Mitgliedschaft), § 4a (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4c (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Der Vorstand), § 7 (Mitgliederversammlung), § 9 (Auflösung) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Ein neuer § 10 (Inkrafttreten der Satzung) wurde eingefügt. Durch Beschluss vom 14.03.2025 wurde § 4 (Mitgliedschaft) nochmals geändert.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 26.05.1998 Tag der letzten Eintragung: 11.06.2008 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 908 Amtsgericht Soest getreten. Freigegeben am 17.08.2009.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.