Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten, welche den Verein in Höhe von mehr als 300 Euro verpflichten, nur befugt ist, wenn er insoweit durch Beschluss des erweiterten Vorstandes beauftragt wurde.
Satzung Bl. 18-24
Bl. 40-51
Bl. 54-56
Bl. 64-70
Bl. 73 ff. d.A.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 18.02.2008. Sie ist durch schriftlichen Beschluss der Mitglieder in der Zeit vom 30.04.2008 bis 08.05.2008 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziele und Aufgaben), § 8 (Zusammensetzung und Aufgaben des erweiterten Vorstandes), § 9 (Amtsdauer und Wahl des Vorstandes) und § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.