Handelsregister · VR 10463

Chronologischer Auszug

Förderverein der Janusz-Korczak-Schule e.V. · Amtsgericht Steinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Janusz-Korczak-Schule

b)
Ibbenbüren
a)
Es vertreten gemeinsam der Vorsitzende und der
Schriftführer oder der Vorsitzende zusammen mit einem
anderen Vorstandsmitglied.

b)
Vorsitzende:
Abbenhaus, Rosalia, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Joosten, Joachim, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Schmidt, Heinrich, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Hüls, Ulrike, *XX.XX.XXXX
Der Vorstand darf nur über die in der Vereinkasse
tatsächlich vorhandenen Zahlungsmittel verfügen.
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 26.11.1987 zuletzt geändert am 07.06.2005
a)
26.10.2009
Waterkamp

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.06.1988

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes Amtsgericht
Ibbenbüren VR 463) getreten.
Freigegeben am 26.10.2009.
2a)
Förderverein der Janusz-Korczak-Schule e.V.
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1.
Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Über die zweckmäßige Verwendung der Einnahmen
entscheidet der Vorstand. Der Vorsitzende (bzw. bei
dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende
oder der Kassierer) ist berechtigt, monatlich über einen
Betrag von insgesamt 1000,00 EUR (in Worten:
Eintausend Euro) bzw. im Einzelfall 500,00 EUR (in
Worten: fünfhundert Euro) zweckgebunden zu verfügen;
der Vorstand ist über diese Verfügungen unverzüglich zu
informieren. Bei Ausgaben, die den Betrag von
insgesamt 500,00 EUR (in Worten: fünfhundert Euro) im
Einzelfall übersteigen, bedarf es eines entsprechenden
Vorstandsbeschlusses. Der Vorstand darf nur über die in
der Vereinskasse tatsächlich vorhandenen
Zahlungsmittel verfügen. Alle Einnahme und Ausgaben
sind durch Belege nachzuweisen.

b)
Nicht mehr
Vorsitzende:
Abbenhaus, Rosalia, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Joosten, Joachim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzende:
Koetz, Gabriele, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Bernroth, Jürgen, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX
Nach Ergänzung des Wohnorts:
Schriftführerin:
Hüls, Ulrike, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX
Nach Ergänzung des Wohnorts:
Kassierer:
Schmidt, Heinrich, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Geschäftsjahr), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Beiträge), § 7 (Vorstand) und § 10
(Bekanntmachungen) beschlossen.
a)
01.04.2011
Brinkmann

b)
Eintragungen Sp. 2.a) und Sp. 3
von Amts wegen berichtigt bzw.
ergänzt.
3b)
Nicht mehr
Kassierer:
Schmidt, Heinrich, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführerin:
Hüls, Ulrike, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Oelgemöller, Astrid, Recke, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassierer:
Meyer, Felix, Recke, *XX.XX.XXXX
a)
30.12.2021
Brinkmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.