Handelsregister · VR 10463
Chronologischer Auszug
Förderverein der Janusz-Korczak-Schule e.V. · Amtsgericht Steinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein der Janusz-Korczak-Schule b) Ibbenbüren | a) Es vertreten gemeinsam der Vorsitzende und der Schriftführer oder der Vorsitzende zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied. b) Vorsitzende: Abbenhaus, Rosalia, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Joosten, Joachim, *XX.XX.XXXX Kassierer: Schmidt, Heinrich, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Hüls, Ulrike, *XX.XX.XXXX Der Vorstand darf nur über die in der Vereinkasse tatsächlich vorhandenen Zahlungsmittel verfügen. | a) eingetragener Verein Satzung vom 26.11.1987 zuletzt geändert am 07.06.2005 | a) 26.10.2009 Waterkamp b) Tag der ersten Eintragung: 14.06.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Ibbenbüren VR 463) getreten. Freigegeben am 26.10.2009. |
| 2 | a) Förderverein der Janusz-Korczak-Schule e.V. | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Über die zweckmäßige Verwendung der Einnahmen entscheidet der Vorstand. Der Vorsitzende (bzw. bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende oder der Kassierer) ist berechtigt, monatlich über einen Betrag von insgesamt 1000,00 EUR (in Worten: Eintausend Euro) bzw. im Einzelfall 500,00 EUR (in Worten: fünfhundert Euro) zweckgebunden zu verfügen; der Vorstand ist über diese Verfügungen unverzüglich zu informieren. Bei Ausgaben, die den Betrag von insgesamt 500,00 EUR (in Worten: fünfhundert Euro) im Einzelfall übersteigen, bedarf es eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses. Der Vorstand darf nur über die in der Vereinskasse tatsächlich vorhandenen Zahlungsmittel verfügen. Alle Einnahme und Ausgaben sind durch Belege nachzuweisen. b) Nicht mehr Vorsitzende: Abbenhaus, Rosalia, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Joosten, Joachim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzende: Koetz, Gabriele, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Bernroth, Jürgen, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX Nach Ergänzung des Wohnorts: Schriftführerin: Hüls, Ulrike, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX Nach Ergänzung des Wohnorts: Kassierer: Schmidt, Heinrich, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Geschäftsjahr), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Beiträge), § 7 (Vorstand) und § 10 (Bekanntmachungen) beschlossen. | a) 01.04.2011 Brinkmann b) Eintragungen Sp. 2.a) und Sp. 3 von Amts wegen berichtigt bzw. ergänzt. |
| 3 | b) Nicht mehr Kassierer: Schmidt, Heinrich, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführerin: Hüls, Ulrike, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführerin: Oelgemöller, Astrid, Recke, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassierer: Meyer, Felix, Recke, *XX.XX.XXXX | a) 30.12.2021 Brinkmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.