Handelsregister · VR 16890
Chronologischer Auszug
Förderverein der Hermann-von-Helmholtz-Schule e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein der Helmholtz-Oberschule b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,00 DM die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist. b) Vorsitzender: 1. Weitz, Regina, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 2. Bloch, Rainer, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertretender Vorsitzender: 3. Kurth, Birte, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 03.06.1996 Mit letzter Änderung vom: 22.05.2000 | a) 27.10.2006 Tuma b) Satzung Bl. 5-9a Beschluss Bl. 13, 26, 27 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Förderverein der Hermann-von-Helmholtz-Schule e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft) beschlossen. | a) 11.02.2008 Röling b) Beschluss Bl.64/71 | |
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1000,00 € die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2008 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der Vorstand) und § 13 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates) beschlossen. | a) 14.02.2011 Kalinowski b) Beschluss Bl. 87 (99-102) | |
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Weitz, Regina Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 3. Kurth, Birte Vorsitzende: 4. Günther, Gudrun, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretende Vorsitzende: 5. Schreiber, Marian, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 31.08.2011 Kalinowski | ||
| 5 | b) Nicht mehr Schatzmeister: 2. Bloch, Rainer Nicht mehr Vorsitzende: 4. Günther, Gudrun Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: 5. Schreiber, Marian Vorsitzende: 6. Seidel, Janine, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretende Vorsitzende: 7. Hassan, Ghania, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 8. Bonk, Matthias, *XX.XX.XXXX, Schwerin | a) 26.10.2017 Röling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.