Handelsregister · VR 16890

Chronologischer Auszug

Förderverein der Hermann-von-Helmholtz-Schule e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Helmholtz-Oberschule

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,00 DM die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist.

b)
Vorsitzender:

1.
Weitz, Regina, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

2.
Bloch, Rainer, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

3.
Kurth, Birte, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 03.06.1996
Mit letzter Änderung vom: 22.05.2000
a)
27.10.2006
Tuma
b)
Satzung Bl. 5-9a
Beschluss Bl. 13,
26, 27

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Förderverein der Hermann-von-Helmholtz-Schule
e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2006 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft) beschlossen.
a)
11.02.2008
Röling
b)
Beschluss
Bl.64/71
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt,
dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
1000,00 € die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 7 (Der Vorstand)
und § 13 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates) beschlossen.
a)
14.02.2011
Kalinowski
b)
Beschluss Bl. 87
(99-102)
4b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Weitz, Regina

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
3. Kurth, Birte

Vorsitzende:
4.
Günther, Gudrun, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretende Vorsitzende:
5.
Schreiber, Marian, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
31.08.2011
Kalinowski
5b)
Nicht mehr Schatzmeister:
2. Bloch, Rainer

Nicht mehr Vorsitzende:
4. Günther, Gudrun

Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende:
5. Schreiber, Marian

Vorsitzende:
6.
Seidel, Janine, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretende Vorsitzende:
7.
Hassan, Ghania, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:
8.
Bonk, Matthias, *XX.XX.XXXX, Schwerin
a)
26.10.2017
Röling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.