Handelsregister · VR 200054

Registerinformationen

Förderverein der Herigoyen - Volksschule Sulzbach e.V. (FHV) · Amtsgericht Aschaffenburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein der Herigoyen - Volksschule Sulzbach e.V. (FHV)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Sulzbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 200054
Gericht
Amtsgericht Aschaffenburg
Letzte Eintragung
26.04.2022
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Sabine Lemke

Sulzbach

Vorstand

Christiane Krause

Sulzbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 07.11.2006.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 9 (Vorstand).
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2015 hat die Änderung des § 2 (Zweck des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2018 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit) und 18 (Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.09.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Unter Einarbeitung der §§ 6 und 7 wurde § 5 (Mitgliedschaft) geändert. Die nachfolgenden Paragraphen rückten jeweils um zwei Nummern auf. Weiterhin wurden die §§ 7 (Vorstand), 9 (Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands), 10 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 11 (Durchführung der Mitgliederversammlung) und 13 (Beschlussfassung) geändert sowie § 17 (Datenschutz) neu eingefügt.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2021 hat die Änderung des § 10 (Einberufung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Satzung Bl. 5-11 SB;
  • Neue Satzung Bl. 18 - 26 SB.
  • Satzung Bl. 31 SB;
  • Satzung Bl. 47-50 SB.
  • Beschluss Bl. 59 SB; Satzung Bl. 63-66 SB.
  • Beschluss Bl. 72 SB; Satzung Bl. 74-81 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.