Handelsregister · VR 3003
Chronologischer Auszug
Förderverein der Gustav-Stresemann-Wirtschaftsschule Mainz e.V. · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein der Freunde und Förderer der Gustav-Stresemann- Wirtschaftsschule Mainz e.V. b) Mainz | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Mattis, Günter, Klein-Winternheim, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Wollstädter, Erwin, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 10.03.1995 | a) 27.06.2006 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 17.07.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.06.2006. Satzung Blatt 21-24 der Akten |
| 2 | a) Von Amts wegen ergänzt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Nicht mehr Vorsitzender: Mattis, Günter, Klein-Winternheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Wollstädter, Erwin, Mainz, *XX.XX.XXXX Vorsitzende: Bertram, Monika, Mainz, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Breitbarth, Nadine, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 09.03.2023 Groß b) Bl. 75 ff | ||
| 3 | a) geändert, jetzt: Förderverein der Gustav-Stresemann-Wirtschaftsschule Mainz e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2024 hat die Änderung und Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen. Insbesondere wurde die Änderung des § 1 (Name) und damit die Änderung des Vereinsnamens beschlossen. | a) 10.05.2024 Groß b) Bl. 88 ff Satzung: Bl. 114 - 116 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.