Handelsregister · VR 792
Historischer Auszug
Förderverein der Grundschule Pater -Eberschweiler Püttlingen e. V · Amtsgericht Völklingen
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Tausender
|
Hunderter
|
Zehner
Amtsgericht
Völklingen
Vereinsregister
Tausender
|
Hunderter
|
Zehner
13579
24680
VR
792
Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Vorstand
.
un
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
sung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
4
5
q
ia)
Förderverein
der
Grund-
1.
Vorsitzende:
Annegret
Kramp-
Karrenbauer,
Die
satzung
wurde
am
17.11.1994
errichtet.
ia)
06.
Juli
„chule
Pater-
|
Püttlingen,
Der
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
besteht
aus
den
1995
*
a
nei
zer
Pütt-
2.
Vorsitzende:
Wiltrud
Knecht,
Pittlingen,
Kascenwart:
Charlotte
Keffer,
Püttlingen,
:
Schriftführerin:
Marie-Luise
Buchheit,
Püttlingen,
Dieter
Forster,
Püttlingen,
:
Wilhelm
Altmeyer,
Püttlingen,
Joachim
Blum,
Püttlingen.
;d)
Püttlingen
Beisitzer:
RS
33
(fr.
RS
121)
Karteiblatt
VR-
gen.
4.
1967
1.
Vorsitzenden,
dem
2.
Vorsitzenden,
dem
Kassenwart,
dem
Schriftführer
und
bis
zu
3
Beisitzern.
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
durch
jeweils
2
Mitglieder
de.
Vorstande„,
darunter
der
1.
oder
der
2.
Vorsitzende,
vertreten.
Der
Vorstand
wurde
in
der
Mitgliederversammlung
von
17.11.1994
gewählt.
‚Juatizangestellte
ib)
Satzung
Blatt
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Vereinsregistterre
Rückseite
von
Blatt...
VR
“Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Liauidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
uns
des
Vereins
'
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
5
4
Fortsetzung
auf
dem
........
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.