Handelsregister · VR 261272
Historischer Auszug
Förderverein der Grundschule Nellmersbach e.V. · Amtsgericht Stuttgart
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Amtsgericht
Waiblingen
Vereinsregister
|
Blatt
_1
Nr.
der
*
2)
Name
’
.
.
2)
Allgemeine
Vertretungsregelung
on
.
2
R
2)
Satzung
Pu
a
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Ba
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a.
Förderverein
der
Grund-
a.
Der
Vorstand
i.
S.
d.
$
26
BGB
besteht
aus
dem
1.
Vor-
a.
Eingetragener
Verein.
a.
15.06.2004
schule
Nellmersbach
e.V.
sitzenden
und
dem
2.
Vorsitzenden.
,
.
.
Jedes
Vorstandsmitglied
vertritt
allein.
Die
Satzung
wurde
am
21.
April
2004
errichtet.
b.
Nellmersbach
b.
Ralf
Zeh,
geb.
am
03.06.1965,
Leutenbach
|
„Vorsitzender
b.
Satzung
Bl.
6-13
Christine
Wolkenstein,
geb.
am
02.05.1966,
Leutenbach
Sba.
-
2.
Vorsitzende
-
2
|
b)
Werner
Löffler,
geb.
11.10.1970,
Leutenbach
a.
18.07.2008
-
1.
Vorsitzender
-
C_.
Sylivia
Judenhahn,
geb.
24.09.1968,
Leutenbach
-
2.
Vorsitzende
-
Vorstand
neu
bestellt.
Ralf
Zeh
und
Christine
Wolkenstein
sind
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden,
am
3
|
|
b)
Heidrun
Bergmann,
geb.
23.2.1964,
Leutenbach
.
|
|
.
|
|
I.
a.
20.04.2010
-
2.
Vorsitzende
-
\
Vorstand
neu
bestellt.
Sylvia
Judenhahn
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
m
—
—
—
ee
——
—
—
m,
[Tee
=;
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ee;
—
nenn
————
———
en
EEE
4
b)
Michael
Rieger,
geb.
21.07.1971,
Leutenbach
a.
24.04.2012
-
2.
Vorsitzender
-
C
Vorstand
neu
bestellt.
Heidrun
Bergmann
ist
aus
-
dem
Vorstand
ausgeschieden.
-
RS
121
Karteiblatt
VR-(VB3.99)
-
Fortsetzung
Rückseite.
Amtsgericht
Waiblingen
Vereinsregister
Da.
A
Äackserte
VR
1272
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung.
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
5
Durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
am
19.03.2013
wurde
a.
06.05.2013
die
Satzung
in
88
5
(Höhe
und
Verwendung
der
Beiträge)
und
10
(Auf-
GC
lösung)
geändert.
b.
Beschluss
Bl.
20
SBd.,
Satzung
Bl.
22
SBd.
ee
ER
TE
EEE
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Waiblingen
wurde
die
Kennziffer
26
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
nn
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
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