Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten. Die Alleinvertretung gilt nicht für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 500,00 DEM belasten würden.
Tag der ersten Eintragung: 26.06.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.10.2006.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Satzung
Satzung vom 11.03.1996
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.