Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden. Jedes Mitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über EUR 500,-- die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tanja Reiner
Iffezheim
Vorstand
Ann-Kathrin Ortmann
Iffezheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.06.2002 und 05.11.2002.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 12.11.2002
Satzung: Band 1 AG Rastatt Bl. 15-29 Änderungsbeschluss: Band 1 AG Rastatt Bl. 41ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.