Handelsregister · VR 5318

Chronologischer Auszug

Förderverein der Grundschule Entenfang e.V. · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Grundschule Kreuzriede

b)
Hannover
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden.
Zum Abschluß von Rechtsgeschäften,die den Verein mit
mehr als 100,00 DEM belasten,bedarf es eines
Vorstandsbeschlusses mit Zwei-Drittel-Mehrheit

b)
1.Vorsitzende:
Niestroj, Hildegund, Hausfrau, Hannover
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 24.09.1985
zuletzt geändert am 06.12.1985
a)
28.03.2006
Richter

b)
Satzung Bl.15-18
Tag der ersten Eintragung:
05.02.1986
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
28.03.2006.
2a)
Förderverein der Grundschule Entenfang e.V.
b)
Nicht mehr
1.Vorsitzende:
Niestroj, Hildegund, Hausfrau, Hannover
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Weichhaus, Bärbel, Hannover, *XX.XX.XXXX
b)
Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2003 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Name
und Sitz), 4 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 5 (Mitgliedschaft Rechte und Pflichten)
und 7 (Der Vorstand) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2005 hat die
Änderung des § 7 (Der Vorstand) und die Mitgliederversammlung vom 04.10.2006 hat die
Änderung der §§ 7 (Der Vorstand) sowie 2 (Name und Sitz) und mit ihr die Änderung des
Namens des Vereins beschlossen.
a)
21.12.2006
Meyer
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Weichhaus, Bärbel, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Käse, Ivana Bianca, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
14.02.2008
Rosenberger
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden.
Dieser vertitt den Verein allein.
Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 500,00 EUR belasten,bedarf es eines
Vorstandsbeschlusses mit einer einfachen Mehrheit.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Käse, Ivana Bianca, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Gifhorn, Isabella, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Der Vorstand), § 6 (Die Mitgliederversammlung),
§ 7 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 8 (Beschluss der Mitgliederversammlung, §
10 (Satzungsänderung) und § 13 (Vereinsauflösung) und mit ihr die Änderung der
allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
11.02.2020
Müller

b)
Satzung Blatt 86 - 90 der Akten

Beschluss Blatt 96 der Akten
5b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Gifhorn, Isabella, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Riemer, Christoffer, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
10.08.2022
Vahle

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.