Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist beschlußfähig wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder in der Vorstandssitzung anwesend sind.
Tag der ersten Eintragung: 19.06.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.09.2006.
Beschluss Blatt 124 - 128 der Akten
Satzung Blatt 129 - 131 der Akten
Beschluss Blatt 13 Bd. II der Akten
Satzung Blatt 18 - 22 Bd. II der Akten
Fall 7
Satzung
Satzung vom 16.05.1995
Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Organe), § 5 (Vorstand), § 6 (Mitgliederversammlung), § 8 (Kassenprüfer/innen), § 9 (Satzungsänderungen) und § 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.