Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist nur im Rahmen der vorhandenen Geldmittel befugt, Ausgaben zu tätigen. Für finanzielle Entscheidungen bis EUR 300,-- ist die Zustimmung von mindestens 2 Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich. Darüber hinausgehende finanzielle Entscheidungen sind von der Mehrheit des Vorstandes abhängig, wobei mindestens 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes zustimmen müssen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helmut Wawrzik
Mannheim
Vorstand
Michael Ludt
Mannheim
Vorstand
Heike Mackert
Mannheim
Vorstand
Alexandra Friedrich-Oliva
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.05.1993 zuletzt geändert am 18.06.1994
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Verwendung der Beiträge) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.12.2005.