Handelsregister · VR 4443

Registerinformationen

"Förderverein der Georg-Büchner-Schule" · Amtsgericht Offenbach am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
"Förderverein der Georg-Büchner-Schule"
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Rodgau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 4443
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Letzte Eintragung
12.06.2024
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Heike Heller

Rodgau

Vorstand

Jennifer Ros Perez

Rodgau

Vorstand

Ralf Schäfer

Dammbach

Vorstand

Jana Firner

Rodgau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
  • Tag der ersten Eintragung: 21.11.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzungsänderung Blatt 80 ff. d. A.
  • Neue Satzung Blatt 84 ff. d. A.
  • Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband.
  • Anmeldung Blatt 8 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 12 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 20 ff. Sonderband, Fall 7
  • Anmeldung Blatt 24 ff. Sonderband, Fall 8
  • Anmeldung Blatt 28 ff. Sonderband, Fall 10
  • Fall 11
  • Anmeldung Blatt 34 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 38 ff. Sonderband
  • Fall 12
  • Anmeldung Blatt 48 ff. Sonderband
  • Fall 13
  • Anmeldung Blatt 55 ff. Sonderband
  • Fall 14

Satzung

  • Satzung vom 07.03.1983 zuletzt geändert am 24.03.2003
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. § 14 wurde ersatzlos gestrichen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.02.2024 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.