Handelsregister · VR 41332

Chronologischer Auszug

Förderverein der Fußballjugendspielgemeinschaft Gäu · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Fußballjugendspielgemeinschaft Gäu

b)
Duttweiler / Neustadt/Weinstraße
a)
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der 2.
Vorsitzende nur gemeinsam mit dem Schriftführer oder
dem Schatzmeister, letztere nur jeweils zusammen mit
dem 2. Vorsitzenden.

b)
Schatzmeister:
Damian, Ralf, Böbingen, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzende:
Milazzo, Simone, Böbingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Schindler, Corinna, Gommersheim, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Müller, Kuno, Kleinfischlingen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 12.05.2000 mehrfach, zuletzt am 16.10.2000 geändert.

b)
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den Schriftführer
und den Schatzmeister.
Zu Grundstücksgeschäften, Darlehensaufnahmen und Geschäften über DM 5.000,00 bedarf
der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
13.03.2006
Foust

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.09.2001

Satzung Bl. 4-7, 19-22

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1332 NE
getreten.
Freigegeben am 13.03.2006.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Schindler, Corinna, Gommersheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Damian, Ralf, Böbingen, *XX.XX.XXXX
nunmehr:
2. Vorsitzende:
Danz, Andrea, Neustadt, *XX.XX.XXXX
nunmehr:
Kassenwart:
Schindler, Ralf, Gommersheim, *XX.XX.XXXX
a)
14.11.2006
Neumer

b)
Eintr.Vfg.Bl. 60

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.