Handelsregister · VR 500716

Chronologischer Auszug

Förderverein der Friedrich-von-Keller-Schule Abtsgmünd e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Friedrich-von-Keller-Schule Abtsgmünd e.V.

b)
Abtsgmünd
a)
Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden und vom
stellvertretenden Vorsitzenden jeweils mit
Einzelvertretungsbefugnis vertreten.

b)
Vorsitzender:
Sauer, Uwe, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Forster, Mario, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 19.05.2003 zuletzt geändert am 21.04.2010
a)
03.03.2014
Stöferle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.03.2014.

Tag der ersten Eintragung:
28.07.2003

Satzung:
Blatt 4/5

Änderungsbeschluss:
Blatt 25/29
2b)
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Hessler, Yvonne, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Forster, Mario, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX
a)
15.09.2015
Schlumberger
3b)
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Weller, Nada, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende, nun
1. Vorsitzende:
Hessler, Yvonne, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorsitzender:
Sauer, Uwe, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX
a)
07.08.2019
Schlumberger
4b)
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Gölz, Tanja, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Budweiser-Plapp, Karin, Aalen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Hessler, Yvonne, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Weller, Nada, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX
a)
25.01.2024
Reinhardt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.