Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Pluwig
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 3477
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Letzte Eintragung
07.01.2025
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Welter
Trier
Vorstand
Christian Kühn
Pluwig
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.11.2002
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2005 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vereinsvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.08.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Rechtsform des Vereins), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitglieder des Vereins), § 11 (Vereinsvorstand), § 13 (Rechnungswesen) sowie § 14 (Auflösung) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.02.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichts Trier getreten. Freigegeben am 06.09.2006.
Satzung Blatt 6-12 der Akten
Satzung Blatt 32-38 der Akten
Satzung Blatt 117-120 der Akten
Formwechsel
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.08.2019 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2019 mit dem Förderverein Freiwillige Feuerwehr Pluwig e.V. mit Sitz in Pluwig (Amtsgericht Wittlich, VR 2870) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Gemäß Mitgliederversammlung vom 15.08.2019 wurde der Sitz des Vereins verlegt. Nachträglich v.A.w. eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.