Handelsregister · VR 2405
Chronologischer Auszug
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mutterstadt e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mutterstadt b) Mutterstadt | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Steig, Martin, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Pellkofer, Thomas, Limburgerhof, *XX.XX.XXXX Stv. Vorsitzender: Geib, Rüdiger, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 04.05.2001 b) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Vorsitzende, in dessen Verhinderungsfall sein Vertreter, darf Ausgaben im Einzelfall bis zu 1.000,00 DM tätigen. Darüber hinaus bedarf es der Zustimmung des gesamten Vorstandes i.S.d. § 12 Ziff. 1 der Satzung. Der Kassenwart darf Auszahlungen über 200,00 DM nur leisten, wenn der Vorsitzende, oder im Verhinderungsfalle der Stellvertreter, schriftlich eine Auszahlungsanordnung erteilt hat. | a) 31.01.2006 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 19.07.2001 Satzung Bl. 10-14 Beschluß Bl. 2-5 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 2405 LU getreten. Freigegeben am 31.01.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Geib, Rüdiger, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX nunmehr Stv. Vorsitzender: Brand, Kurt, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2013 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Mitglieder des Vereins), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Mittel), 9 (Mitgliederversammlung), 12 (Vereinsvorstand) und 14 (Rechnungswesen) sowie die Neuaufnahme des § 16 (Datenschutz/Persönlichkeitsrechte) beschlossen. Dadurch wurde aus § 16 § 17 (Inkrafttreten). b) Der Vorsitzende, in dessen Verhinderungsfall sein Vertreter, darf Ausgaben bis zu 500,- EUR tätigen. Darüber hinaus bedarf es der Zustimmung des gesamten Vorstandes. | a) 28.10.2013 Fuchs b) Fall 2 | |
| 3 | b) Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Brand, Kurt, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt als stv. Vorsitzender: Schneider, Hans-Dieter, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX | a) 06.12.2016 Fuchs b) Fall 3 | ||
| 4 | a) Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mutterstadt e.V. | b) Nicht mehr stv. Vorsitzender: Schneider, Hans-Dieter, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Steig, Martin, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt als stv. Vorsitzende: Schmidt, Anika, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorsitzende: Biebinger, Marian, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX | a) 25.11.2025 Fuchs b) Fall 4 Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt. | |
| 5 | b) lfd. Nr. 4, Sp. 3 b) von Amts wegen berichtigt Vorsitzender: Biebinger, Marian, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX | a) 04.02.2026 Fuchs b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.