Handelsregister · VR 2405

Chronologischer Auszug

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mutterstadt e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mutterstadt

b)
Mutterstadt
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Steig, Martin, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Pellkofer, Thomas, Limburgerhof, *XX.XX.XXXX
Stv. Vorsitzender:
Geib, Rüdiger, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 04.05.2001

b)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Kassenwart.

Der Vorsitzende, in dessen Verhinderungsfall sein Vertreter, darf Ausgaben im Einzelfall bis
zu 1.000,00 DM tätigen.
Darüber hinaus bedarf es der Zustimmung des gesamten Vorstandes i.S.d. § 12 Ziff. 1 der
Satzung.
Der Kassenwart darf Auszahlungen über 200,00 DM nur leisten, wenn der Vorsitzende, oder
im Verhinderungsfalle der Stellvertreter, schriftlich eine Auszahlungsanordnung erteilt hat.
a)
31.01.2006
Foust

b)
Tag der ersten Eintragung:
19.07.2001

Satzung Bl. 10-14
Beschluß Bl. 2-5

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 2405 LU
getreten.
Freigegeben am 31.01.2006.
2b)
Nicht mehr
Stv. Vorsitzender:
Geib, Rüdiger, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX
nunmehr
Stv. Vorsitzender:
Brand, Kurt, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2013 hat die Änderung der Satzung in §§ 3
(Mitglieder des Vereins), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Mittel), 9
(Mitgliederversammlung), 12 (Vereinsvorstand) und 14 (Rechnungswesen) sowie die
Neuaufnahme des § 16 (Datenschutz/Persönlichkeitsrechte) beschlossen. Dadurch wurde
aus § 16 § 17 (Inkrafttreten).

b)
Der Vorsitzende, in dessen Verhinderungsfall sein Vertreter, darf Ausgaben bis zu 500,- EUR
tätigen. Darüber hinaus bedarf es der Zustimmung des gesamten Vorstandes.
a)
28.10.2013
Fuchs

b)
Fall 2
3b)
Nicht mehr
Stv. Vorsitzender:
Brand, Kurt, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stv. Vorsitzender:
Schneider, Hans-Dieter, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX
a)
06.12.2016
Fuchs

b)
Fall 3
4a)
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mutterstadt e.V.
b)
Nicht mehr
stv. Vorsitzender:
Schneider, Hans-Dieter, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Steig, Martin, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stv. Vorsitzende:
Schmidt, Anika, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzende:
Biebinger, Marian, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX
a)
25.11.2025
Fuchs

b)
Fall 4
Rechtsformzusatz von Amts
wegen ergänzt.
5b)
lfd. Nr. 4, Sp. 3 b) von Amts wegen berichtigt
Vorsitzender:
Biebinger, Marian, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX
a)
04.02.2026
Fuchs

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.