Handelsregister · VR 391090
Historischer Auszug
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Meißenheim e.V. · Amtsgericht Freiburg
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Vereinsregister
Nr.der
-
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
.
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
1
2
3
1
a)
Förderverein
der
Freiwilli-
gen
Feuerwehr
Meißenheim
e.V.
b)
Meißenheim
———
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
A
a)
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
durch
den
1.
Vorsitzenden
und
den
2.
Vor-
sitzenden
vertreten.
Jeder
ist
alleinvertretungsberechtigt.
b)
Heinz
Schlecht,
geb.
25.
Juli
1962
wh.
in
Meißenheim
-
1.
Vorsitzender
-
Klaus
Heimburger,
geb.
8.
Dezember
1950
wh.
in
Meißenheim
-
2.
Vorsitzender
-
ee
ee
nn
nz
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
a)
Die
Satzung
wurde
am
18.
August
201
1
errichtet.
Aufgrund
der
Verordnung
vom
22.09.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Freiburg
im
Breisgau
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Lahr/Schwarzwald
wurde
die
Kennziffer
39
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
5
hm
x
"A
a)
12.
September
2011
b)
Satzung
AS
27-37
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
LAHR/Schwarzwold
Vereinsregister
Blatt.
Z
Nr.
der
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
.
°
Eintra-
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse:
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.