Handelsregister · VR 1141

Chronologischer Auszug

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler - Löschbezirk Mitte - e.V. · Amtsgericht Völklingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler -
Löschbezirk Mitte - e.V.

b)
Heusweiler
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Gewählt als
Vorsitzender:
Ziebold, Rainer Erich, Heusweiler, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stv. Vorsitzender:
Kleber, Christian Alexander, Heusweiler, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Kassenführer:
Kroll, Christoph, Heusweiler, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 23.05.2019

b)
Entstanden durch Übernahme des Vermögens des "Förderverein der freiwilligen Feuerwehr
Heusweiler Löschbezirk Heusweiler e.V." mit Sitz in Heusweiler (Amtsgericht Völklingen,
VR 14407) und des "Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler Löschbezirk
Eiweiler e.V." mit Sitz in Heusweiler (Amtsgericht Völklingen, VR 14642) als Ganzes im
Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2019
(UR-Nr. 666/2019 J des Notars Jochen Blauth in Lebach) und der Zustimmungsbeschlüsse
der jeweiligen Mitgliederversammlungen vom 23.05.2019.
a)
05.11.2019
Klein

b)
Satzung Bl. 22-26 d.A.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Ziebold, Rainer Erich, Heusweiler, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stv. Vorsitzender:
Kleber, Christian Alexander, Heusweiler, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzender:
Kleber, Christian Alexander, Heusweiler, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stv. Vorsitzender:
Wachall, Richard Alfred, Heusweiler, *XX.XX.XXXX
a)
18.01.2023
Klein

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.