Handelsregister · VR 2059

Chronologischer Auszug

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ellern · Amtsgericht Bad Kreuznach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ellern

b)
Ellern
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
von dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden
Vorsitzenden und dem Rechnungsführer. Jeder vertritt
allein.

b)
Vorsitzender:
Esch, Mike, Ellern, *XX.XX.XXXX
Stv. Vorsitzender:
Dämgen, Sebastian, Ellern, *XX.XX.XXXX
Rechnungsführer:
Wendling, Volker, Ellern, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 04.05.1985 zuletzt geändert am 27.02.1999
a)
17.05.2006
Schneider

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.05.1999
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
17.05.2006.
2b)
Vorsitzender:
Weirich, Harald, Ellern, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Hauch, Uwe, Ellern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Esch, Mike, Ellern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stv. Vorsitzender:
Dämgen, Sebastian, Ellern, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb
der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
23.04.2013
Bretz

b)
Satzung Blatt 57-63 der Akten
3b)
Vorsitzender:
Kirschner, Ulrich, Ellern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Weirich, Harald, Ellern, *XX.XX.XXXX
a)
13.04.2016
Schneider

b)
Fall 3
4b)
Stellvertretender Vorsitzender:
Henricks, Matthias, Ellern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Hauch, Uwe, Ellern, *XX.XX.XXXX
a)
19.05.2023
Theißen

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.