Handelsregister · VR 5735

Chronologischer Auszug

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Burg-Kauper e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Burg-Kauper e.V.

b)
Burg (Spreewald)
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
Schriftführer. Gerichtlich und außergerichtlich wird der
Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften, die den
Verein im Einzelfall mit mehr als 5.000,00 € oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 15.000,00 € belasten, ist
die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Schriftführer:

1.
Gargula, Sieghard, *XX.XX.XXXX, Burg (Spreewald)

Schatzmeister:

2.
Matschenz, Petra, *XX.XX.XXXX, Burg (Spreewald)

Vorsitzender:
3.
Matschenz, Fritz, *XX.XX.XXXX, Burg (Spreewald)

Stellvertretender Vorsitzender:

4.
Zimmermann, Ralf, *XX.XX.XXXX, Burg (Spreewald)
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 22.03.2013
a)
02.07.2013
Groba
b)
Satzung Bl.16-24
SB
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils
mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall
mit mehr als 5.000,00 € oder in einem Geschäftsjahr mit
mehr als 15.000,00 € belasten, ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2016 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Vereinszweck), 3 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit), 14
(Aufgaben der Mitgliederversammlung), 15 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), 16
(Vorstand) und 21 (Vermögensanfall) beschlossen.
a)
04.05.2017
Barig
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2023 hat
die Änderung der Satzung in § 16 (Vorstand) beschlossen.
a)
21.11.2023
Barig

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.