Handelsregister · VR 5735
Chronologischer Auszug
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Burg-Kauper e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Burg-Kauper e.V. b) Burg (Spreewald) | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 5.000,00 € oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 15.000,00 € belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Schriftführer: 1. Gargula, Sieghard, *XX.XX.XXXX, Burg (Spreewald) Schatzmeister: 2. Matschenz, Petra, *XX.XX.XXXX, Burg (Spreewald) Vorsitzender: 3. Matschenz, Fritz, *XX.XX.XXXX, Burg (Spreewald) Stellvertretender Vorsitzender: 4. Zimmermann, Ralf, *XX.XX.XXXX, Burg (Spreewald) | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 22.03.2013 | a) 02.07.2013 Groba b) Satzung Bl.16-24 SB |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 5.000,00 € oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 15.000,00 € belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Vereinszweck), 3 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit), 14 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 15 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), 16 (Vorstand) und 21 (Vermögensanfall) beschlossen. | a) 04.05.2017 Barig | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Vorstand) beschlossen. | a) 21.11.2023 Barig |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.