Handelsregister · VR 1160

Registerinformationen

Förderverein der Freien Musikschule in Bad Soden e.V. · Amtsgericht Königstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein der Freien Musikschule in Bad Soden e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Soden am Taunus

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1160
Gericht
Amtsgericht Königstein
Letzte Eintragung
06.02.2024
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Birgit Melcher

Glashütten

Vorstand

Ines Sonnentag

Kelkheim (Taunus)

Vorstand

Roswitha Kartmann

Frankfurt am Main

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  • Anmeldung Blatt 1 Sonderband
  • Satzung Blatt 13ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt 18 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 25 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 29,35 Sonderband
  • Beschluss Blatt 32-34 Sonderband
  • Satzung Blatt 36 - 39 Sonderband
  • Fall 5
  • Anmeldung Blatt 40 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 47-49 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 50 Sonderband
  • Beschluss Blatt 51 - 53 Sonderband
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 54,55 Sonderband
  • Beschluss Blatt 56,57 Sonderband
  • Anmeldung + Beschluss Blatt 59 - 61 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 63 Sonderband
  • Beschluss Blatt 65 ff. Sonderband
  • Satzung Blatt 69/70 Sonderband

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 01.07.2005 mit Änderung vom 10.12.2005.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) , 2 (Zweck des Vereins) und 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Die Mitgliederversammlung) und 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.