Handelsregister · VR 200704
Chronologischer Auszug
Förderverein der Feuerwehr Schneverdingen e.V. · Amtsgericht Lüneburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein der Feuerwehr Schneverdingen e.V. b) Schneverdingen | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) 1. Vorsitzender: Ehlermann, Manfred, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Hergt, Matthias, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 10.09.2010 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.11.2010 geändert. | a) 17.02.2011 Runne b) Satzung Bl. 21 ff. |
| 2 | a) Vorstand i.S.v. § 26 BGB sind der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. b) Bestellt als Vorsitzender: Röbbel, Michael, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: stellvertr. Vorsitzender: Hergt, Matthias, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertr. Vorsitzender: Lühmann, Jürgen, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwart: Schütz, Thomas, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftwart: Bollenbach, Kai, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Ehlermann, Manfred, Schneverdingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.02./12.08.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 2 (Zweck), § 6 (Vorstand), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Kassenführung/Mitgliedsbeiträge) und § 9 (Auflösung) und damit auch die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 13.09.2016 Wiese |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.